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Hier finden Sie einige der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Energiepass. Sollten Sie noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie diese in unserem Forum diskutieren.
1 a.) Warum soll es einen Energiepass für Gebäude geben? Und warum jetzt? 1 b.) Was fordert die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ von den Mitgliedsstaaten der EU? 1 c.) Welche Angaben muss dieser Energieausweis gemäß Richtlinie enthalten?
2 a.) Die Bundesregierung will ab 2008 einen Energiepass für Gebäude einführen. Macht der Energiepass für Gebäude wirklich Sinn. Die Industrie verbraucht doch viel mehr Energie! 2 b.) Der Energiepass soll Angaben über den Endenergieverbrauch von Gebäuden enthalten. Ist das nicht sehr abhängig davon wie viel elektrische Geräte man betreibt? 2 c.) Sind diese von Ihnen angegebenen Anteile am Energieverbrauch eines Hauses denn unabhängig vom Haustyp?
3 a.) Die Bundesregierung will ab 2008 einen Energiepass für Gebäude einführen. Was sind die Ziele? 3 b.) Inwieweit wurde denn bislang gewährleistet, dass ein Gebäude nicht zuviel Energie verbraucht? 3 c.) Welche Angaben über das Gebäude wird der Energiepass beinhalten?
4 a.) Im Rahmen der Erstellung eines Energiepasses werden die Energieströme eines Hauses bilanziert. Wo entstehen eigentlich Energieverluste. Gibt es auch Gewinne? 4 b.) Wo entweicht eigentlich die meiste Energie in einem Gebäude? 4 c.) Sind diese Energieverluste in jedem Haus gleich verteilt?
5 a.) Welche Angaben müssen vorliegen, um einen Energiepass zu erstellen? 5 b.) Ich könnte mir vorstellen, dass der Energieverlust eines Bauteils wesentlich vom Material abhängig ist. Wie beurteilt man eigentlich die Qualität eines Bauteils bzgl. der Wärmedämmung? 5 c.) Welche Möglichkeiten der U-Wert-Ermittlung stehen einem Energiepassaussteller zur Verfügung?
6 a.) Muss man eigentlich immer dämmen, um eine Energieeinsparung zu erzielen? 6 b.) Warum helfen neue Heizkessel überhaupt Energie zu sparen? Die erforderliche Heizleistung bleibt doch dieselbe! 6 c.) Wann sollte man über den Austausch seines Heizkessels nachdenken?
7 a.) Bewertungskriterium im Energiepass ist der sogenannte Primärenergiebedarf. Was muss man sich darunter vorstellen? 7 b.) Inwieweit fließt die Verwendung regenerativen Energien in die Bewertung ein 7 c.) Und inwieweit fließt die Verwendung von ökologischen Bauweisen und Baustoffen ein?
8 a.) Haben Dämmstoffe wirklich einen so großen Einfluss auf den Energieverbrauch eines Hauses? 8 b.) Spielt es eine Rolle, ob Dämmstoffe außen oder innen angebracht werden? 8 c.) Kann man beliebig dick dämmen?
9 a.) Wer kann Energiepässe ausstellen? Welche Qualifikationen muss ein Energiepassaussteller haben? 9 b.) Welche Möglichkeiten habe ich, schon jetzt einen Energiepass ausstellen zu lassen? Gibt es Fördermöglichkeiten?
10 a.) Kann man durch den Energiepass sehen, was am Haus zu verbessern ist? 10 b.) Gibt es auch eine Übersicht über zu erwartende Kosten einer Modernisierung? Welche Aussagen gibt es über die Wirtschaftlichkeit bzw. Dringlichkeit einer Modernisierungsmaßnahme? 10 c.) Welche Möglichkeiten habe ich solche Zusatzinformationen zu erhalten?
11 a.) Wenn mein Gebäude eine schlechte Bewertung im Energiepass hat, muss ich es dann sanieren? 11 b.) Wenn ich Gebäudeteile dämmen will, um meinen Energieverbrauch zu senken und meine Bewertung zu verbessern, was muss ich dabei beachten? 11 c.) Woran muss ich bei der Sanierung der Heizungsanlage denken?
12 a.) Welche Maßnahmen bezüglich Energieeinsparung muss ich unabhängig vom Energiepass auf jeden Fall in meiner Immobilie vornehmen? 12 b.) Wer kontrolliert das? 12 c.) Muss ich nach einer Sanierung einen neuen Energiepass erstellen lassen?
1 a.) Warum soll es einen Energiepass für Gebäude geben? Und warum jetzt?
Um die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU zu steigern, hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem EU-Rat am 16.12.2002 eine EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ erlassen. Hintergrund sind die Klimaschutzziele der EU und besonders Deutschlands. Die Richtlinie ist von allen Mitgliedsstaaten bis spätestens zum Januar 2006 in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Insofern ist das Argument, was immer wieder von verschiedenen Seiten zu hören ist: „Das hat noch Zeit!“ oder „Das kommt eh noch nicht!“ nicht nachzuvollziehen. Das Mittel zur Umsetzung dieser Richtlinie wird in Deutschland der Energiepass sein.
1 b.) Was fordert die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ von den Mitgliedsstaaten der EU?
Die Richtlinie fordert:
- eine ganzheitliche Beurteilung der Energieeffizienz von Neubauten und Einbeziehung von Wärmedämmung, Heizungsanlage, Warmwasserversorgung, Klimaanlage,
Belüftungssystem, Beleuchtung und Belichtung
- Schaffung von Energiebedarfs-Grenzwerten für umfassend renovierte große Gebäude
- Regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern
- Bei neuen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1 000 m² ist die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Energiesysteme zu berücksichtigen
- Erstellung von Energieausweisen für Neubauten und Gebäudebestand
1 c.) Welche Angaben muss dieser Energieausweis gemäß Richtlinie enthalten?
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss Referenzwerte und Vergleichskennwerte enthalten, um den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen.
2 a.) Die Bundesregierung will ab 2008 einen Energiepass für Gebäude einführen. Macht der Energiepass für Gebäude wirklich Sinn. Die Industrie verbraucht doch viel mehr Energie!
Tatsächlich ist es so, dass der Anteil der Gebäude am Gesamtenergieverbrauch in der EU ca. 40 % beträgt. Der Rest entfällt auf Industrie, Verkehr und ähnliches. Wenn man bedenkt, dass ein großer Teil dieser Gebäude in einer Zeit gebaut wurde, wo Energiekosten nur eine geringe Rolle gespielt haben, besteht hier ein enormes Einsparpotential.
2 b.) Der Energiepass soll Angaben über den Endenergieverbrauch von Gebäuden enthalten. Ist das nicht sehr abhängig davon wie viel elektrische Geräte man betreibt?
Die meisten Menschen schätzen den Stromverbrauch eines Gebäudes unverhältnismäßig hoch gegenüber dem Heizenergiebedarf ein. Das liegt zum Teil daran, dass der Anteil der Beheizung am Gesamtenergieverbrauch eines Haushaltes nicht unmittelbar aus den Rechnungsbeträgen für die verschiedenen Energiearten abgeleitet werden kann. Wegen der sehr unterschiedlich hohen Kosten für Strom Öl oder Gas führt das zu Fehleinschätzungen. Hinzukommt noch das verschiedene Energiearten auch in unterschiedlichen Einheiten abgerechnet werden. Zum Beispiel Öl in Liter, Gas in Kubikmetern und Strom in kWh.
Tatsächlich hat mit durchschnittlich fast 80 % der Raumwärmebedarf den größten Anteil am häuslichen Endenergieverbrauch.
2 c.) Sind diese von Ihnen angegebenen Anteile am Energieverbrauch eines Hauses denn unabhängig vom Haustyp?
Nein, denn abhängig vom Wärmedämmstandard, kann zum Beispiel bei einem Neubau der Warmwasseranteil auf über 25 % ansteigen. Der Energiepass berechnet und bewertet den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser unter so genannten Standardnutzerbedingungen und deckt damit die wichtigsten Anteile der häuslichen Energieströme und die damit verbundenen Sparpotentiale ab. Der Stromverbrauch wird nur insofern pauschal berücksichtigt, wie er mit der Heizungsanlage zusammen hängt (Pumpen, kontrollierte Lüftung etc.).
3 a.) Die Bundesregierung will ab 2008 einen Energiepass für Gebäude einführen. Was sind die Ziele?
Die Ziele sind:
- Die Bewertung von Häusern und Wohnungen nach verbindlichen Energieeffizienzklassen
- Die Schaffung von Innovations- und Investitionsanreizen für Neubau und Bestand
- Die Einrichtung eines Marketinginstruments für die Wohnungswirtschaft
3 b.) Inwieweit wurde denn bislang gewährleistet, dass ein Gebäude nicht zuviel Energie verbraucht?
Bislang wurde im Rahmen der so genannten Energieeinsparverordnung nur für Neubauten und Komplettsanierungen der Nachweis einer Begrenzung des Energiebedarfs in einem „Energiebedarfsausweis“ vorgeschrieben. Insbesondere für Bauherren, Eigentümer und Mieter ist dieser Nachweis zu wenig greifbar bzw. handhabbar. Der Energiepass soll die energetische Bewertung von allen Häusern und Wohnungen nach verbindlichen Energie- und Effizienzklassen ermöglichen und damit auch als standardisierter Qualitätsnachweis bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen dienen.
Wichtig an dieser Stelle zu erwähnen ist auch, dass ab Anfang 2006 bei Vermietung und Verkauf vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass vorgelegt werden muss.
3 c.) Welche Angaben über das Gebäude wird der Energiepass beinhalten?
Der Energiepass wird:
- eine Gesamtbewertung der Energieeffizienz des Gebäudes
- Vorschläge zur Modernisierung
- Erläuterungen zum Berechnungsverfahren, zur Bewertung und zu den wichtigsten Kenngrößen
- Eine Dokumentation der Verbrauchs- und Gebäudedaten enthalten.
4 a.) Im Rahmen der Erstellung eines Energiepasses werden die Energieströme eines Hauses bilanziert. Wo entstehen eigentlich Energieverluste. Gibt es auch Gewinne?
Es gibt die so genannten Transmissionswärmeverluste. Das sind die Energieverluste, die durch die Bauteile in die Außenluft entweichen.
Dann gibt es Lüftungsverluste, dass sind die Verluste, die, wie der Name schon sagt durch Lüftung entstehen. Dabei sind sowohl die Lüftungsverluste gemeint die gewollt sind, also z.B. durch Lüftungsanlagen oder Fensterlüftung als auch die ungewollten Verluste durch Fehlstellen und Fugen in der Konstruktion des Gebäudes.
Als Drittes sind die Erzeugerverluste zu nennen, dass sind die Verluste die in der Heizungsanlage entstehen.
In der Tat werden auch Gewinne berücksichtigt. Das sind zum einen sogenannten solare Gewinne, also Gewinne die durch Sonneneinstrahlung durch die Fenster entstehen. Dann gibt es die internen Gewinne. Das sind alle Energiegewinne, die durch Personen oder Geräte in einer Wohnung produziert werden. Die Differenz von Verlusten und Gewinnen ist der Bedarf an Heizenergie der im Gebäude verbraucht wird.
4 b.) Wo entweicht eigentlich die meiste Energie in einem Gebäude?
Als Daumenwert kann man ungefähr sagen, dass ca. ein Drittel der Energie Heizungsverluste sind. Ein weiteres Drittel entfällt auf die Fenster eines Gebäudes, wobei die Hälfte durch das Fenster an sich durchgeht und die andere Hälfte hinausgelüftet wird. Das restliche Drittel entfällt auf die Dachfläche, die Wände und den Keller.
4 c.) Sind diese Energieverluste in jedem Haus gleich verteilt?
Die Wärmeverluste eines Hauses hängen von vielen Faktoren, wie dem Haustyp (freistehend oder Reihenhaus), der Bausubstanz, dem Zustand der Heizung und der Fenster ab. Genaue Aussagen über die Wärmeverluste eines Hauses lassen sich nur durch eine genaue Betrachtung des Gebäudes und eine wärmetechnische Grobdiagnose, die von einem Fachmann durchgeführt werden muss, machen.
5 a.) Welche Angaben müssen vorliegen, um einen Energiepass zu erstellen?
Es müssen Angaben über die Geometrie und Lage des Hauses vorliegen. Hierzu ist es von Vorteil wenn entsprechende Grundriss des Gebäudes vorliegen. Liegen solche nicht vor, so muss im schlimmsten Fall das Gebäude aufwändig aufgemessen werden.
Das Gebäude sollte im Rahmen der Energiepasserstellung begangen werden. Dabei kann man eventuell vorhandene Schwachstellen in der Gebäudehülle erkennen und gleichzeitig die Heizungsanlage begutachten. Von Vorteil, aber nicht unbedingt notwendig sind die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Hiermit kann das Ergebnis der Berechnung auf seine Plausibilität geprüft werden.
5 b.) Ich könnte mir vorstellen, dass der Energieverlust eines Bauteils wesentlich vom Material abhängig ist. Wie beurteilt man eigentlich die Qualität eines Bauteils bzgl. der Wärmedämmung?
Die Qualität eines Bauteils wird mit dem sogenannten U-Wert bestimmt. Der U-Wert gibt an wie viel Energie durch ein Bauteil durchgeht. Das heißt je größer der U-Wert desto schlechter ist die Wärmedämmung des Bauteils.
5 c.) Welche Möglichkeiten der U-Wert-Ermittlung stehen einem Energiepassaussteller zur Verfügung?
Die genaueste Methode ist natürlich das Öffnen der Bauteile und das Feststellen der Materialqualität durch messen. Da aber die meisten Bauteile verkleidet bzw. verputzt sind ist das ohne eine gewisse Zerstörung des Bauteils nicht immer möglich. Inzwischen sind zur Beurteilung von Bauteilen verschiedene Bauteilkataloge erschienen, an denen man abhängig vom Baujahr die Qualität der Bauteile ermitteln kann. Die Werte dieser Bauteilkataloge sind hinreichend genau um eine Bewertung vorzunehmen. Unabhängig davon sollte der Hausbesitzer natürlich mitteilen, wenn er in den letzten Jahren Maßnahmen zur Verbesserung des Bauteils vorgenommen hat.
6 a.) Muss man eigentlich immer dämmen, um eine Energieeinsparung zu erzielen?
Nein, ein hohes Energieeinsparpotential besteht auch bei Austausch des Heizkessels.
6 b.) Warum helfen neue Heizkessel überhaupt Energie zu sparen? Die erforderliche Heizleistung bleibt doch dieselbe!
Heizkessel wurden in der Vergangenheit meist erheblich überdimensioniert. Das führt zu unnötigen Energieverlusten. Heutzutage ist der Nutzungsgrad einer Heizungsanlage erheblich höher, als noch bei alten Kesseln. Selbst eine Überdimensionierung wirkt sich erheblich weniger negativ aus als früher. Bei alten Heizkesseln, die vor 1980 eingebaut wurden, wird ca. nur 60 % der produzierten Heizwärme tatsächlich genutzt bei neuen Heizkesseln sind es ca. 90 %.
6 c.) Wann sollte man über den Austausch seines Heizkessels nachdenken?
Nachgedacht werden sollte:
- Bei nicht bestandener Abgasprüfung
- Bei einem Baualter über 20 Jahre (bei nur 15 Jahren würde ich den Zustand der Anlage genau überprüfen)
- Bei Überschreitung bestimmter Abgasverluste bzw. Abgastemperaturen
- Bei hohen Oberflächentemperaturen
- Bei einer größeren, kostenintensiven Reparatur
- Bei Anschluss an das Gas- bzw. Fernwärmenetz
7 a.) Bewertungskriterium im Energiepass ist der sogenannte Primärenergiebedarf. Was muss man sich darunter vorstellen?
Der Primärenergiebedarf schließt neben dem Heizenergiebedarf noch den zusätzlichen energetischen Aufwand der Gewinnung, Umwandlung (Bereitstellung) und Transport des Energieträgers bis zur Verbrauchsstelle mit ein.
7 b.) Inwieweit fließt die Verwendung regenerativen Energien in die Bewertung ein?
Bei Nutzung von Solarenergie beispielsweise, entsteht kein Aufwand für die Gewinnung, die Bereitstellung und den Transport der Solarenergie. Dieser Umstand fließt in die Berechnung des Primärenergiebedarfs positiv ein. Nutzer von regenerativen oder sogenannten C02-neutralen Brennstoffen (Holz) bekommen daher tendenziell ein höheres Bewertungslabel als vergleichbare Gebäude mit fossilen Brennstoffen.
7 c.) Und inwieweit fließt die Verwendung von ökologischen Bauweisen und Baustoffen ein?
Um den Umweltschonenden Aspekt von ökologischen Baustoffen zu berücksichtigen, müsste eine sogenannte Ökobilanz des Gebäudes ermittelt werden. Dazu ist es erforderlich für jeden Baustoff festzulegen:
- wie viel Energie ist bei seiner Herstellung benötigt worden
- von wo her ist er an die Baustelle transportiert worden
- wie ist die Umweltverträglichkeit der Baustoff selbst und in Kombination mit anderen Baustoffen zu bewerten
- wie viel ist eventuell zu seiner Lagerung und Bereitstellung erforderlich
Das alles kann nicht ohne einen erheblichen Aufwand ermittelt werden. Außerdem würde es die Übersichtlichkeit des Energiepasses erschweren. Insofern ist (leider) keine Bewertung der Umweltverträglichkeit bzw. ökologischen Qualität im Energiepass vorgesehen.
8 a.) Haben Dämmstoffe wirklich einen so großen Einfluss auf den Energieverbrauch eines Hauses?
Die Dämmwirkung eines Bauteiles hängt wesentlich von der Dicke des aufgebrachten Dämmstoffes ab. Der Einfluss ist so hoch, dass in vielen Fällen die restlichen Materialien vernachlässigt werden können.
Zwei Zentimeter Dämmstoff haben die gleiche Dämmwirkung wie eine 105 Zentimeter starke Betonwand.
8 b.) Spielt es eine Rolle, ob Dämmstoffe außen oder innen angebracht werden?
Für die Dämmwirkung und die Bewertung im Energiepass spielt es keine Rolle. Es gibt jedoch zwei weiter Aspekte, wo die Lage des Dämmstoffes eine Rolle spielt:
- bauphysikalisch: hier spielt es eine Rolle ob die Dämmschicht auf der kalten Außenseite oder der warmen Innenseite angebracht wird. Bei unsachgemäßem Aufbau der Bauteilschichten kann es vor allem bei der Innendämmung zu Tauwasserausfall im Bauteil kommen. Diese Feuchtigkeit im Bauteil kann zu Schimmelbildung führen.
- Kostentechnisch: obwohl bauphysikalisch ungünstiger ist eine Innendämmung oft erheblich billiger als eine Außendämmung
8 c.) Kann man beliebig dick dämmen?
Theoretisch kann man so dick dämmen wie man will. Jedoch bedeutet eine doppelt so dicke Wärmedämmung nicht, dass nur noch halb so viel Energie durch das Bauteil geht. Die Energieeinsparung wird mit immer dicker werdender Dämmung immer geringer, so dass man zwangsläufig auf eine wirtschaftlich sinnvoll Grenze stößt.
Im Passivhausbau ist es durchaus üblich mit Dämmstoffdicke um die 40 cm zu arbeiten. Im normalen Wohnhausbau sind heute Dämmstoffstärken zwischen 10 und 20 cm üblich.
9 a.) Wer kann Energiepässe ausstellen? Welche Qualifikationen muss ein Energiepassaussteller haben?
Die Voraussetzung für das Erstellen eines Energiepasses haben alle Bauvorlageberechtigten nach den jeweiligen Landesbauordnungen. Das sind hier in Niedersachsen Architekten und Bauingenieure. Außerdem haben auch zugelassene Vor-Ort Energieberater diese Voraussetzung. Ich persönlich würde dazu raten, einen Vor-Ort Energieberater zu Rate zu ziehen, da diese im Rahmen einer relativ strengen Zulassung ihre Qualifikation für die Energieberatung haben nachweisen müssen. Am besten ist natürlich ein Bauvorlageberechtigter und Energieberater (so wie ich).
9 b.) Welche Möglichkeiten habe ich, schon jetzt einen Energiepass ausstellen zu lassen? Gibt es Fördermöglichkeiten?
Momentan gibt es noch keine Möglichkeit sich einen Energiepass ausstellen zu lassen. Da jedoch die Verfahrensweise der Berechnung schon relativ lange bekannt ist, biete ich meinen Kunden an, im Rahmen einer sogenannten Vor-Ort-Energieberatung das zum Haus gehörige Energiepasslabel und die anderen Angaben die in einen Energiepass gehören gleich mit zu ermitteln.
Für das Ausstellen eines Energiepasses gibt es keine Fördermittel, wohl aber für eine Vor-Ort Energieberatung. Bis zu 1/3 der Kosten können vom Bund hierfür übernommen werden. Neben den im Energiepass stehenden Angaben wird bei einer Vor-Ort Energieberatung auch eine Wirtschaftlichkeits- bzw. Kostenanalyse von möglichen Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen; etwas, was im Energiepass nicht vorgenommen wird. Vor-Ort Energieberatungen können nur von zugelassenen Energieberatern vorgenommen werden.
10 a.) Kann man durch den Energiepass sehen, was am Haus zu verbessern ist?
Im Energiepass stehen Modernisierungstipps. Und die zu erwartende Verbesserung des Energieverbrauchs bzw. die zu erwartende Verbesserung des Energielabels.
10 b.) Gibt es auch eine Übersicht über zu erwartende Kosten einer Modernisierung? Welche Aussagen gibt es über die Wirtschaftlichkeit bzw. Dringlichkeit einer Modernisierungsmaßnahme?
Im Energiepass sind keine Angaben über zu erwartende Kosten vorgesehen, was schade ist. Insofern wird auch keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme getroffen. Auch die Dringlichkeit einer solchen Maßnahme in Bezug auf zu erwartende Bauschäden wird nicht weiter behandelt.
10 c.) Welche Möglichkeiten habe ich solche Zusatzinformationen zu erhalten?
Wer solche Aussagen benötigt, dem sei eine sogenannte Vor-Ort Energieberatung ans Herz gelegt. Eine Vor-Ort Energieberatung wird von zugelassenen besonders qualifizierten Energieberatern durchgeführt. Sie ermittelt sämtliche Daten, wie sie auch im Energiepass stehen und fertigt zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der einzelnen Modernisierungsmaßnahmen an. Zusätzlich werden im Rahmen einer solchen Beratung auch die Schwachstellen eines Gebäudes aufgezeigt. Des weiteren liefert eine Vor-Ort Energieberatung auch nachvollziehbar die Berechnung der Daten, was z. B. für die Beantragung von Förderkrediten für Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist. Die Vor-Ort Energieberatung wird mit bis zu 2/3 der Kosten vom Bund bezuschusst.
11 a.) Wenn mein Gebäude eine schlechte Bewertung im Energiepass hat, muss ich es dann sanieren?
Aus den Ergebnissen des Energiepasses kann man keine direkte Sanierungsverpflichtung ableiten. Allerdings soll ein schlechtes Energielabel dem Hausbesitzer einen Anreiz zur Modernisierung geben. Man erhofft sich durch ein schlechtes Energielabel eine schlechtere Vermarktbarkeit, weil dann jeder potentielle Mieter bzw. Käufer gewarnt ist, dass er mit hohen Nebenkosten zu rechnen hat.
11 b.) Wenn ich Gebäudeteile dämmen will, um meinen Energieverbrauch zu senken und meine Bewertung zu verbessern, was muss ich dabei beachten?
Wenn ich mich als Besitzer einer Immobilie entschließe zu modernisieren, muss mir klar sein, dass ich bestimmte Mindeststandards einhalten muss. Zum einen darf ich die energetische Qualität des Gebäudes auf keinen fall verschlechtern. Bei den Bauteilen muss ich, wenn ich sie erneuere bestimmte Mindestwärmestandards einhalten.
11 c.) Woran muss ich bei der Sanierung der Heizungsanlage denken?
Dasselbe, was ich über Wärmedämmung gesagt habe, gilt tendenziell auch für die Heizungsanlage. Zusätzlich muss ich bei der Sanierung der Heizungsanlage mindestens einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel einbauen. Die früher üblichen Standardkessel dürfen bei einer Sanierung nicht mehr eingebaut werden. Also wenn jemand meint, er könne den alten Heizkessel der seit zwanzig Jahren unbenützt auf dem Speicher steht noch einmal einbauen nur, weil er nicht kaputt ist, den muss ich enttäuschen.
12 a.) Welche Maßnahmen bezüglich Energieeinsparung muss ich unabhängig vom Energiepass auf jeden Fall in meiner Immobilie vornehmen?
- nicht begehbare und zugängliche oberste Geschossdecken (also alle Spitzböden) müssen bis zum 31.12.2006 auf einen Mindestwärmestandard gedämmt werden. Das entspricht einer Dämmstärke von ungefähr 12 cm.
- Alle Heizkessel die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis zum 31.12.2003 durch einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ersetzt werden.
- Alle zugänglichen, ungedämmten Verteilungsleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen müssen ebenfalls bis zum 31.12.2006 gedämmt werden, wie es der heutige Neubaustandard erfordert.
12 b.) Wer kontrolliert das?
Das ist der Haken...niemand. Verschiedene Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer weisen darauf hin das der Energiepassausteller, der verantwortliche Planer, oder der Energieberater verpflichtet ist, stichprobenartig zu überprüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich ausgeführt worden sind. Im Streitfall, zum Beispiel wenn bei dem Verkauf eines Gebäudes ein zu günstiges Energielabel festgestellt wird, wird zu ermitteln sein, wer für die falschen Daten verantwortlich ist, der Planer durch falsche Datenermittlung oder der Hausbesitzer durch falsche Angaben.
12 c.) Muss ich nach einer Sanierung einen neuen Energiepass erstellen lassen?
Der Energiepass hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren. Da sie durch eine Sanierung die energetische Qualität des Gebäudes nicht verschlechtern dürfen, kann sich auch das Energielabel durch die Sanierung nicht verschlechtern. Es kann also nur von marketingtechnischem Interesse sein, wenn man sich einen neuen Energiepass nach einer Sanierung ausstellen lässt. Eine Verpflichtung entsteht meines Erachtensnicht.
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